Aktuelle Information zum
MC (Multiple Choice) Verfahren
Seit dem 01. Oktober 2011
wird die Theorieprüfung bei allen Sprechfunkzeugnissen im MC Verfahren
durchgeführt. Bewerber, die Ihren Antrag bis zum 30.September 2011
eingereicht haben, können auch nach diesem Termin noch nach dem alten
Fragenkatalog geprüft werden.
Gleiches gilt auch für Bewerber die eine Prüfung vor dem 01.10.2011
nicht bestanden haben und sich bis zum 31.09.2011 zur Wiederholung
anmelden.
Information zum Erwerb
des
(UKW-Sprechfunkzeugnis für
die Binnenschifffahrt)
(Short Range Certificate)
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis, es berechtigt zur Ausübung des
Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen
des GMDSS für UKW
(Long Range Certificate)
Allgemeines Funkbetriebszeugnis, es berechtigt zur uneingeschränkten
Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen,
Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS
Nach Inkrafttreten der
Verordnung ausgestellte Seefunkzeugnisse/-zertifikate
berechtigen den Inhaber nicht mehr,
Binnenschifffahrtsfunkanlagen
zu bedienen.
Inhaber der vor dem
Inkrafttreten ausgestellten Funksprech-/Betriebszeugnisse sind weiterhin
berechtigt, im See- und Binnenschifffahrtsbereich, entsprechend
des Inhalts ihrer Zeugnisse, Funkanlagen bzw. Einrichtungen des See- und
Binnenschifffahrtsfunks zu bedienen.
Zuständigkeitsbereich
Funk des Prüfungsausschusses Bodensee:
UBI:
Baden-Württemberg und Landkreis Lindau (Bayern)
SRC/LRC:
Baden-Württemberg und Landkreis Lindau (Bayern)
Prüfungsvoraussetzungen:
Allgemeine Informationen
Prüfungsunterlagen
müssen spätestens 14 Tage
vor dem gewünschten Prüfungstermin vollständig beim
Prüfungsausschuss vorliegen. Hierzu zählt auch die Überweisung der
Prüfungsgebühren (Zahlungseingang).
Nebenkosten, deren jeweilige
Höhe beim Prüfungsausschuss erfragt werden können sind am Prüfungsort zu
entrichten.
Unvollständige
Anmeldungen können nicht angenommen werden.
Mindestalter |
UBI/SRC |
15 Jahre |
|
LRC |
18 Jahre |
-
Antragsformular
(ausgefüllt und unterschrieben)
-
Fotokopie des gültigen
-Personalausweises (beidseitig)- / -Reisepasses
-
je Zeugnis 1 Passbild
(38x45mm) , neustes Datum, Name auf der Rückseite (neutraler
Hintergrund, keine Urlaubsbilder o.ä.)
-
Prüfungsgebühren
Prüfungsanforderungen
Prüfung UBI:
-
Beantwortung eines
Fragebogens (22Fragen)
-
Aufgabe eines Textes
(ca. 25 Wörter)
-
Aufnahme eines Textes
(ca. 25 Wörter)
-
Bedienung des
Sprechfunkgerätes
-
praktische
Verkehrsabwicklung
Die Beantwortung des
Fragebogens hat in schriftlicher Form in 60 Minuten zu erfolgen, 80 %
der Fragen müssen richtig beantwortet werden, Aufnahme und Abgabe von
Not-, Dringlichkeits-/Sicherheitsmeldungen jeweils max. 5 Minuten,
Prüfungsdauer am Gerät bei 2 bis 3 Aufgaben ca. 15 Minuten. Die
UBI-Prüfung erfolgt in deutscher Sprache.
Prüfung SRC:
-
Kenntnisse der
englischen Sprache in Wort und Schrift für den Austausch von
Informationen, die sich auf den Schutz menschlichen Lebens auf See
beziehen, sind Voraussetzung.
-
Aufnahme von Not-,
Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit
anschließender Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche,
-
Abgabe von Not-,
Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach
schriftlicher Übersetzung eines Textes in deutscher Sprache unter
Anwendung des internationalen phonetischen Alphabets und der
allgemein gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der
Seefahrt,
-
Beantwortung eines MC
Fragebogens mit 24 Fragen, (Fragenkatalog 1)
-
praktische Bedienung und
Verkehrsabwicklung an zwei miteinander kommunizierenden DSC
Ultrakurzwellen Seefunkanlagen in englischer Sprache (iCom IC-M503
oder von der Ausbildungsstätte zur Verfügung gestelltes Gerät)
-
sonstige Fertigkeiten.
Beantwortung des Fragebogens
in maximal 30 Minuten (80% richtig), die Übersetzung der Texte in max.
je 15 Minuten, die praktische Prüfung soll max. 20 Minuten betragen.
Prüfung LRC
-
Kenntnisse der
englischen Sprache in Wort und Schrift für den Austausch von
Informationen, die sich auf den Schutz menschlichen Lebens auf See
beziehen, sind Voraussetzung.
-
Aufnahme von Not-,
Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit
anschließender Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche
-
Abgabe von Not-,
Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach
schriftlicher Übersetzung eines Textes in deutscher Sprache unter
Anwendung des internationalen phonetischen Alphabets und der
allgemein gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der
Seefahrt
-
Beantwortung eines MC
Fragebogens mit 24 Fragen, (Fragenkatalog 1)
-
Beantwortung eines MC
Fragebogens mit 14 Fragen, (Fragenkatalog 2)
-
Abwicklung von Not- und
Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von
Fallbeispielen an zwei miteinander kommunizierenden DSC-Grenzwellen/Kurzwellen/Ultrakurzwellen
- Seefunkanlagen, (Sailor 4500 HC, bzw. iCom IC-M503)
-
desgleichen: anhand von
Fallbeispielen im mobilen Seefunkdienst über Satelliten (simuliert
mit CAPSAT)
Beantwortung des Fragebogen
1 in maximal 30 Minuten, des Fragebogen 2 in max 20 Minuten (80%
richtig), die Übersetzung der Texte in je max. 15 Minuten, die
praktische Prüfung soll max. 30 Minuten betragen.
Ergänzungsprüfung vom LRC/SRC
zum UBI
LRC/SRC Bewerber können mit
einer Ergänzungsprüfung das UBI-Zeugnis erwerben. Voraussetzung, das LRC/SRC
Zeugnis muss bestanden worden sein.
In der Ergänzungsprüfung hat
der Bewerber einen UBI Fragebogen mit 10 Fragen zu beantworten und
ausreichende Kenntnisse in der praktischen Verkehrsabwicklung des
Binnenschifffahrtsfunks nachzuweisen. Die Verkehrsabwicklung findet in
deutscher Sprache an einer Binnenschifffahrtsanlage statt. |