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PRÜFUNGEN
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Deutsches
Bodenseeschifferpatent |
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Patentpflicht
Zur Führung eines Fahrzeuges mit Maschinenantrieb, dessen
Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt sowie eines Segelfahrzeuges mit
mehr als 12m² Segelfläche ist ein Schifferpatent erforderlich.
Das
Schifferpatent wird für folgende Kategorien erteilt:
- Kategorie A: Fahrzeuge mit
Maschinenantrieb
- Kategorie D: Segelfahrzeuge
Für Segelfahrzeuge mit Motor, dessen Maschinenleistung 4,4kW
übersteigt, ist zusätzlich das Patent der Kategorie A erforderlich
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Bodenseeschifferpatent
(BSP) ist die geläufige, in Deutschland
auch offiziell verwendete Bezeichnung für die Berechtigung zum Führen
eines patentpflichtigen
Fahrzeuges auf dem
Bodensee. In der
Schweiz wird offiziell lediglich die
Bezeichnung Schifferpatent verwendet, in
Österreich mit dem Zusatz „für den Bodensee”. Patentpflichtig
sind nach der von den drei Staaten gleichlautend erlassenen
Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee
Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, deren Maschinenleistung 4,4 kW
übersteigt, und Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m² Segelfläche.
Das Bodenseeschifferpatent wird in
Deutschland von den Ländern
Baden-Württemberg und
Bayern erteilt und kann prüfungsfrei
in den amtlichen
Sportbootführerschein Binnen
umgeschrieben werden, der zum Befahren der
Binnenwasserstraßen berechtigt.
Rechtsgrundlage für das Patent ist § 3 der Verordnung über die
Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung-BSO) vom
10. Dezember 2001.[1]
In der Schweiz dagegen wird von den
Kantonen ein für alle Schweizer Gewässer gültiger
Schiffsführerausweis ausgestellt, der
auch als Schifferpatent auf dem Bodensee gilt. |
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Erwerb eines
Bodenseeschifferpatents |
Anerkennung anderer
Befähigungsnachweise |
Der Bewerber muss:
- das Mindestalter erreicht haben
18 Jahre für die Kategorie A = Motorboote
14 Jahre für die Kategorie D = Segelboote
- körperlich und geistig zum
Schiffsführer geeignet sein, insbesondere ein ausreichendes
Hör-, Seh-, und Farbunterscheidungsvermögen besitzen. Hierfür ist
ein amts-, oder fachärztliches Zeugnis vorzulegen.
- persönlich zuverlässig sein, so dass
er nach seinem bisherigen Verhalten erwarten lässt, dass er als
Schiffsführer die Vorschriften beachten und auf andere Rücksicht
nehmen wird.
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Wer
- den DSV -A-Schein ausgestellt bis
31.03.1989 oder
- den Sportbootführerschein Binnen
unter Segel des DSV
- Sportküstenschifferschein
besitzt, wird von der praktischen Segelbootprüfung und von den
theoretischen
Segelfragen befreit.
- den amtlichen Sportbootführerschein
See oder
- den amtlichen Sportbootführerschein
Binnen - Motor des DMYV oder
- den amtlichen Sportbootführerschein
Binnen - Motor des DSV
besitzt, wird von der praktischen Motorbootprüfung befreit.
Der Befähigungsnachweis ist in Kopie (beidseitig) dem Antrag
beizulegen. |
Unsere
Empfehlung:
für MOTORBOOT -
FAHRERINNEN- & FAHRER
a. wer im Küsten- und Binnenbereich und nur im
Urlaub auf dem Bodensee Motorboote fahren will, der / die macht die
amtlichen SBF- SEE & BINNEN (unter Motor) und lässt sich das
Bodensee-Ferienpatent ohne weitere Prüfung für 1 Monat im
Jahr ausstellen.
b. wer im Küsten- und Binnenbereich und ohne
obige Zeitbegrenzung auf dem Bodensee Motorboote fahren will, der /
die macht die amtlichen SBF- SEE & BINNEN (unter
Motor) und legt nach Erhalt der SBF- SEE & BINNEN bei
einem der Bodensee-Landratsämter die Multiple-Choice Theorieprüfung
der Kategorie A ab und erhält zusätzlich das
Bodenseeschifferpatent A. Von der Praxisausbildung und der
Praxisprüfung des BSP (A) ist man befreit.
für
MOTORBOOT - & SEGELBOOT- / YACHT - FAHRERINNEN- & FAHRER
Wer überall inkl. Bodensee Motorboote und Segelboote / -yachten führen
will, der / die macht die amtlichen SBF- SEE
(Theorie- & Praxisprüfung) & BINNEN (unter
Motor & unter Segel
nur als Theorieprüfung) und legt im Anschluß (innerhalb von 12
Monaten nach der Theorieprüfung des SBF- BINNEN (M
& S) den
SKS-Schein (Theorie und Praxis) ab. Die SKS-Praxisausbildung und
die SKS-Praxisprüfung findet auf unserer 12m - Segelyacht statt.
Hierdurch wird man von der praktischen Motorbootprüfung des BSP (A)
und der praktischen Segelbootprüfung des BSP (D), sowie den
theoretischen Segelfragen des BSP (D) befreit. Man legt nach
Erhalt der SBF- SEE & BINNEN & SKS bei einem der
Bodensee-Landratsämter die Multiple-Choice Theorieprüfung der
Kategorie A ab und erhält zusätzlich das Bodenseeschifferpatent A &
D.
IHR ZIEL: Sie dürfen überall auf der Welt und am Bodensee Motorboote /
Motoryachten und Segelboote / Segelyachten führen! Herzlich willkommen
im exklusiven Skipperclub derjenigen, die es geschafft haben!!!! Wir
helfen Ihnen dabei mit Rat & Tat & unseren Ausbildungsschiffen! |
Prüfungen
- Deutschland: Die Prüfung zum
Bodenseeschifferpatent muss vor dem Prüfungsausschuss bei
einem der
Landratsämter
Konstanz,
Bodenseekreis (Friedrichshafen)
oder
Lindau abgelegt werden. Die
DMYV- DSV- Prüfungsausschüsse der Bundesländer sind für die
Bodenseeschifferpatent-Prüfung nicht zuständig. Man muss die
Prüfungen vor den oben genannten Landratsämtern ablegen.
Hierzu muss sowohl eine theoretische Prüfung im
Multiple-Choice-Verfahren als auch eine praktische Prüfung abgelegt
werden. Besitzern des
Sportbootführerscheins Binnen unter
Segel oder des Sportküstenschifferscheins werden die praktische
Segelprüfung und die Segelfragen der theoretischen Prüfung erlassen.
Besitzern des Sportbootführerscheins Binnen (oder See) unter Motor
wird die praktische Motorbootprüfung erlassen. Umgekehrt können
Inhaber eines Bodenseeschifferpatents ohne weitere Prüfung einen
entsprechenden Sportbootführerschein Binnen (gegen geringe Gebühr)
beantragen.
- Österreich: In Österreich wird die
Prüfung bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz abgelegt.
- Schweiz: Der
Schiffsführerausweis ist national
identisch, entsprechend sind die Anforderungen schweizweit gleich.
Es ist eine theoretische Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren und
eine praktische Prüfung auf dem Schiffstyp der Kategorie zu
absolvieren, für die der Kandidat einen Ausweis erwerben will. Die
Prüfungen werden von den kantonalen Schifffahrtsämtern abgenommen.
Wird die Prüfung nicht im Wohnsitzkanton abgelegt, ist ein
entsprechender Antrag notwendig – ausgenommen für Einwohner der
Kantone Appenzell oder des Fürstentums Liechtenstein, da diese gar
keine schiffbaren Gewässer haben.
Inhaber eines amtlichen
Befähigungsnachweises eines Bodensee-Uferstaates, das nicht auf dem
Bodensee Gültigkeit besitzt, können einmal pro Jahr ein Ferienpatent
für den Zeitraum von einem Monat beantragen. Eine Aufteilung in
mehrere Termine ist nicht möglich. |
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Quellenverzeichnis:
www.wikipedia.de &
www.lrakn.de
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Wichtige Adressen: |
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Antrag auf Schifferpatent - Erteilung: |
http://www.bodenseekreis.de/uploads/tx_organisationguidejw/Antrag-Schifferpatent_Stand-Nov-2013.pdf
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Prüfungsanmeldung
Schifferpatent: |
http://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/bodenseeschifferpatent/online-anmeldung-bodenseeschifferpatent-fuer-privatpersonen.html
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Prüfungstermine
Schifferpatent: |
http://www.lrakn.de/pb/,Lde/988101.html
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Weblinks
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FAQ´s: häufig gestellte,
wichtige Fragen |
http://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/aktuelles-wissenswertes/haeufig-gestellte-fragen.html |
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Direkter Kontakt zu uns: Tel.:
0201 / 43554111 Mobil:
0175 / 89 144 23 Fax: 0201
/ 17 18 947 |
Bitte ruft uns zwecks offener Fragen des BSP A & D an, oder
wendet euch direkt an:
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Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Telefon 07531/800-0
E-Mail
info@LRAKN.de |
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