BOOTSFÜHRERSCHEIN - BADEN - WÜRTTEMBERG

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Deutsches Bodenseeschifferpatent

Patentpflicht

Zur Führung eines Fahrzeuges mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt sowie eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12m² Segelfläche ist ein Schifferpatent erforderlich.

Das Schifferpatent wird für folgende Kategorien erteilt:

  • Kategorie A: Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
  • Kategorie D: Segelfahrzeuge
    Für Segelfahrzeuge mit Motor, dessen Maschinenleistung 4,4kW übersteigt, ist zusätzlich das Patent der Kategorie A erforderlich

 

 
Bodenseeschifferpatent (BSP) ist die geläufige, in Deutschland auch offiziell verwendete Bezeichnung für die Berechtigung zum Führen eines patentpflichtigen Fahrzeuges auf dem Bodensee. In der Schweiz wird offiziell lediglich die Bezeichnung Schifferpatent verwendet, in Österreich mit dem Zusatz „für den Bodensee”. Patentpflichtig sind nach der von den drei Staaten gleichlautend erlassenen Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, deren Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt, und Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m² Segelfläche.

Das Bodenseeschifferpatent wird in Deutschland von den Ländern Baden-Württemberg und Bayern erteilt und kann prüfungsfrei in den amtlichen Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden, der zum Befahren der Binnenwasserstraßen berechtigt. Rechtsgrundlage für das Patent ist § 3 der Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung-BSO) vom 10. Dezember 2001.[1]

In der Schweiz dagegen wird von den Kantonen ein für alle Schweizer Gewässer gültiger Schiffsführerausweis ausgestellt, der auch als Schifferpatent auf dem Bodensee gilt.

   

Erwerb eines Bodenseeschifferpatents

Anerkennung anderer Befähigungsnachweise


      Der Bewerber muss:
 

  • das Mindestalter erreicht haben
    18 Jahre für die Kategorie A = Motorboote
    14 Jahre für die Kategorie D = Segelboote
     
  • körperlich und geistig zum Schiffsführer geeignet sein, insbesondere ein ausreichendes
    Hör-, Seh-, und Farbunterscheidungsvermögen besitzen. Hierfür ist ein amts-, oder fachärztliches Zeugnis vorzulegen.
     
  • persönlich zuverlässig sein, so dass er nach seinem bisherigen Verhalten erwarten lässt, dass er als Schiffsführer die Vorschriften beachten und auf andere Rücksicht nehmen wird.

      Wer

  • den DSV -A-Schein ausgestellt bis 31.03.1989 oder
  • den Sportbootführerschein Binnen unter Segel des DSV
  • Sportküstenschifferschein  

      besitzt, wird von der praktischen Segelbootprüfung und von den theoretischen
      Segelfragen befreit.     

      Wer

  • den amtlichen Sportbootführerschein See oder
  • den amtlichen Sportbootführerschein Binnen - Motor des DMYV oder
  • den amtlichen Sportbootführerschein Binnen - Motor des DSV 

      besitzt, wird von der praktischen Motorbootprüfung befreit.

      Der Befähigungsnachweis ist in Kopie (beidseitig) dem Antrag beizulegen.


 Unsere Empfehlung:

für MOTORBOOT - FAHRERINNEN- & FAHRER

a. wer im Küsten- und Binnenbereich und nur im Urlaub auf dem Bodensee Motorboote fahren will, der / die macht die amtlichen SBF- SEE & BINNEN (unter Motor) und lässt sich das Bodensee-Ferienpatent ohne weitere Prüfung für 1 Monat im Jahr ausstellen.

b. wer im Küsten- und Binnenbereich und ohne obige Zeitbegrenzung auf dem Bodensee Motorboote fahren will, der / die macht die amtlichen SBF- SEE & BINNEN (unter Motor) und legt nach Erhalt der SBF- SEE & BINNEN bei  einem der Bodensee-Landratsämter die Multiple-Choice Theorieprüfung der Kategorie A ab und erhält zusätzlich das Bodenseeschifferpatent A. Von der Praxisausbildung und der Praxisprüfung des BSP (A) ist man befreit.

für MOTORBOOT -  & SEGELBOOT- / YACHT - FAHRERINNEN- & FAHRER

Wer überall inkl. Bodensee Motorboote und Segelboote / -yachten führen will, der / die macht die amtlichen SBF- SEE (Theorie- & Praxisprüfung) & BINNEN (unter Motor & unter Segel nur als Theorieprüfung) und legt im Anschluß (innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung des SBF- BINNEN (M & S) den SKS-Schein (Theorie und Praxis) ab. Die SKS-Praxisausbildung und die SKS-Praxisprüfung findet auf unserer 12m - Segelyacht statt.
Hierdurch wird man von der praktischen Motorbootprüfung des BSP (A) und der praktischen Segelbootprüfung des BSP (D), sowie den theoretischen Segelfragen des BSP (D) befreit. Man legt nach Erhalt der SBF- SEE & BINNEN & SKS bei  einem der Bodensee-Landratsämter die Multiple-Choice Theorieprüfung der Kategorie A ab und erhält zusätzlich das Bodenseeschifferpatent A & D.

IHR ZIEL: Sie dürfen überall auf der Welt und am Bodensee Motorboote / Motoryachten und Segelboote / Segelyachten führen! Herzlich willkommen im exklusiven Skipperclub derjenigen, die es geschafft haben!!!! Wir helfen Ihnen dabei mit Rat & Tat & unseren Ausbildungsschiffen!


Prüfungen

  • Deutschland: Die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent muss vor dem Prüfungsausschuss bei einem der Landratsämter Konstanz, Bodenseekreis (Friedrichshafen) oder Lindau abgelegt werden. Die DMYV- DSV- Prüfungsausschüsse der Bundesländer sind für die Bodenseeschifferpatent-Prüfung nicht zuständig. Man muss die Prüfungen vor den oben genannten Landratsämtern ablegen.

    Hierzu muss sowohl eine theoretische Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden. Besitzern des Sportbootführerscheins Binnen unter Segel oder des Sportküstenschifferscheins werden die praktische Segelprüfung und die Segelfragen der theoretischen Prüfung erlassen. Besitzern des Sportbootführerscheins Binnen (oder See) unter Motor wird die praktische Motorbootprüfung erlassen. Umgekehrt können Inhaber eines Bodenseeschifferpatents ohne weitere Prüfung einen entsprechenden Sportbootführerschein Binnen (gegen geringe Gebühr) beantragen.
     
  • Österreich: In Österreich wird die Prüfung bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz abgelegt.
     
  • Schweiz: Der Schiffsführerausweis ist national identisch, entsprechend sind die Anforderungen schweizweit gleich. Es ist eine theoretische Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren und eine praktische Prüfung auf dem Schiffstyp der Kategorie zu absolvieren, für die der Kandidat einen Ausweis erwerben will. Die Prüfungen werden von den kantonalen Schifffahrtsämtern abgenommen. Wird die Prüfung nicht im Wohnsitzkanton abgelegt, ist ein entsprechender Antrag notwendig – ausgenommen für Einwohner der Kantone Appenzell oder des Fürstentums Liechtenstein, da diese gar keine schiffbaren Gewässer haben.

Inhaber eines amtlichen Befähigungsnachweises eines Bodensee-Uferstaates, das nicht auf dem Bodensee Gültigkeit besitzt, können einmal pro Jahr ein Ferienpatent für den Zeitraum von einem Monat beantragen. Eine Aufteilung in mehrere Termine ist nicht möglich.

 
Quellenverzeichnis: www.wikipedia.de  & www.lrakn.de    

 

Wichtige Adressen:

 
Antrag auf Schifferpatent - Erteilung:
http://www.bodenseekreis.de/uploads/tx_organisationguidejw/Antrag-Schifferpatent_Stand-Nov-2013.pdf
 

Prüfungsanmeldung Schifferpatent:

http://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/bodenseeschifferpatent/online-anmeldung-bodenseeschifferpatent-fuer-privatpersonen.html

 

Prüfungstermine Schifferpatent:

http://www.lrakn.de/pb/,Lde/988101.html

 

Weblinks

FAQ´s: häufig gestellte, wichtige Fragen

http://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/aktuelles-wissenswertes/haeufig-gestellte-fragen.html

 
 
Direkter Kontakt zu uns: Tel.:     0201 / 43554111   Mobil:   0175 / 89 144 23   Fax:      0201 / 17 18 947


Bitte ruft uns zwecks offener Fragen des BSP A & D an, oder wendet euch direkt an:

 

Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

Telefon 07531/800-0
E-Mail info@LRAKN.de

 

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